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Konzept des Zentrums für unterstützende Pädagogik

Stand August 2013

Rahmenbedingungen
Die Grundschule Grolland ist eine zweizügige Grundschule mit insgesamt acht Klassen. In jedem Jahrgang werden eine Regelschulklasse und eine inklusive Klasse mit W- und E-Schülern (Wahrnehmung und Entwicklung/geistige Behinderung) eingerichtet.

Die Grundschule Grolland hat seit dem Schuljahr 2011/12 ein integriertes Zentrum für unterstützende Pädagogik (ZuP). Zum Zentrum für unterstützende Pädagogik gehören die Leitung des Zentrums für unterstützende Pädagogik mit dem vor Ort bestehenden Team an sonderpädagogischen Lehrkräften sowie den Lehrkräften mit speziellen Förderkenntnissen und Aufgabenbereichen (siehe Konzept zur Sprachbildung).

In den inklusiven Klassen lernen Kinder mit geistigen oder Mehrfachbehinderungen gemeinsam mit Regelschulkindern. Die Organisation dieser Inklusionsklassen ermöglicht es, den zusätzlichen speziellen Förderbedarfen und gegebenenfalls auch den notwendigen Pflegebedarfen der Kinder zu entsprechen: Der Unterricht und die Förderung erfolgen durch Grundschul- und Sonderschullehrkräfte sowie die Betreuung durch pädagogische MitarbeiterInnen oder Assistenzkräfte. Kinder mit emotional-sozialen Entwicklungsproblemen oder Problemen beim Lernen, Hören und Sprechen erhalten ihre Förderung in unterschiedlichen Organisationsformen (innere und äußere Differenzierung).

Ziel ist es, den Lernstoff so zu vermitteln, dass jedes Kind auf seinem Niveau lernen kann. Ein Lerngegenstand kann zur gleichen Zeit von verschiedenen Kindern auf unterschiedliche Weise bearbeitet werden, oder Kindergruppen können sich zur gleichen Zeit mit unterschiedlichen Themen und Aufgaben beschäftigen – in den Klassenräumen oder auch in den Differenzierungsräumen.

Beschreibung der Zusammensetzung Schülerschaft mit Förderbedarfen
Die Grundschule Grolland wird im Schuljahr 2012/13 von 186 Kindern (100 m/86 w) besucht. Davon sprechen 27 nicht Deutsch als Muttersprache, sondern Türkisch (5), Italienisch (2), Holländisch (1), Arabisch (6), Albanisch (4), Polnisch (2), Russisch (4), Spanisch (1) und andere (3).

Von den 186 Schülern stehen in jedem Jahrgang bis zu fünf Plätze für Schüler und Schülerinnen mit einer geistigen Behinderung oder mit einer grenzwertigen Behinderung zum Lernen in den Inklusionsklassen zur Verfügung. Im Schuljahr 2012/13 waren es insgesamt 18 Schüler und Schülerinnen. Davon spricht die Hälfte nicht Deutsch als Muttersprache. Zudem besuchen zwei Schüler und Schülerinnen mit festgestelltem Förderbedarf Hören in dafür schallgedämmten Klassenräumen die GS Grolland.

Der Anteil der Schüler und Schülerinnen mit Förderbedarf Verhalten und Lernen sowie Sprache mit Förderstatus und seit dem Schuljahr 2012/13 auch im präventiven Bereich ist in jedem Jahrgang unterschiedlich stark vertreten. Im Durchschnitt werden drei bis vier Schüler und Schülerinnen pro Jahrgang entsprechend gefördert

Schüler und Schülerinnen, die Förderung im Bereich Motorik benötigen, erhalten nach Feststellung des Förderbedarfs und der Bewilligung eines Antrages durch die Behörde angepasste Assistenzleistungen. Im Schuljahr 2012/13 betrifft dies eine Schülerin der Grundschule Grolland. Schüler mit Asperger-Autismus erhalten nach dem Schweregrad ihrer Beeinträchtigung eine reduzierte und zeitlich begrenzte Assistenzleitung. Dies betrifft im Schuljahr 2012/13 einen Schüler.

Der Umfang aller aktuellen Förderbereiche (3015) ist unter „Evaluation“ genauer einsehbar. Demnach werden nach der LRS-Diagnostik am Ende der zweiten Klasse zu Beginn der dritten Klasse die Förderbedarfe aus den zugewiesenen Förderstunden (3015) bedient. Im Schuljahr 2012/13 erhalten in der vierten Jahrgangstufe drei Kinder eine LRS-Förderung sowie zwei Kinder mit Rechenschwächen – nach einer speziellen Diagnostik im ReBuZ Süd – einen Nachteilsausgleich und/oder eine Notenaussetzung. Damit verbunden ist ein externes Förderangebot im Bereich Mathematik ab der dritten Klasse. Am DAZ-Unterricht nehmen in den Jahrgängen 1,3 und 4 insgesamt sieben Schüler mit Migrationshintergrund teil.

Leistungsstarke Schüler und Schülerinnen mit einer besonderen Begabung können im Bereich der Arbeitsgemeinschaften zusätzlich Schwerpunktangebote in den Bereichen Sport, Musik und Naturwissenschaft wählen. Auch zeitbegrenzten Projekte sind je nach Ressourcenlage möglich. Speziell für die Vorbereitung für Wettbewerbe, besonders in den mathematischen und sportlichen Bereichen, finden zeitbegrenzte zusätzliche Angebote statt.

Darstellung/ Einsatz der Ressourcen des Zentrums für unterstützende Pädagogik

Fachkonferenz „Runder Tisch Fördern“
Das ZuP als Fördergremium legt in halbjährlichen Abständen nach einer schriftlichen Bedarfserhebung in den Klassen und auf der Grundlage festgestellter Förderbedarfe gemeinsam mit dem gesamten Kollegium fest, wie die Förderstunden (3015) und die Ressourcen aus dem sonderpädagogischen Bereich (Bereich Lernen, Sprache und Verhalten) auf die Schülerschaft verteilt werden. Nachteilsausgleiche werden nach vorhandenen Diagnosen und auf Grundlage der Erlassvorgaben berücksichtigt.

Personelle Ressourcen
In den vier Inklusionsklassen befinden sich neben den Regelschullehrkräften fünf Lehrkräfte mit der Qualifikation Wahrnehmung und Entwicklung (insgesamt 106 LW-Stunden): je eine Klassenassistenz sowie eine zusätzliche Assistenzkraft für einen schwerstbehinderten Jungen.

Der konkrete Bedarf an Assistenzkräften für Regelschülerinnen und -schüler wird jedes Jahr durch ein gemeinsames Antragsverfahren der Eltern mit der ZuP-Leitung ermittelt. Für das Schuljahr 2012/13 sind es zwei Assistenzkräfte mit einem Kontingent von zusammen 42,5 Stunden.

Die Schule verfügt über eine sonderpädagogische Lehrkraft mit zwölf zugewiesenen LW-Stunden für den Bereich Lernen, Sprache und Verhalten. Davon wird eine Stunde als Beratungsstunde ausgewiesen, in der sich die Lehrkräfte und die Eltern bei schülerbezogenen Angelegenheiten beraten lassen können. Nach Bedarf werden lernstanddiagnostische und/oder förderdiagnostische Verfahren eingesetzt. Für den Förderbereich 3015 verfügt die GS Grolland im Schuljahr 2012/13 über elf Stunden.

Räumliche Ausstattung
• vier Inklusionsklassen mit zwei Klassenräumen
• zwei behindertengerechte Toiletten mit Pflegebereichen
• ein Bewegungsraum für Kleingruppenförderung
(für Mädchen- und Jungengruppen, Psychomotorik, Ergotherapie und Krankengymnastik)
• ein kleiner externer Förderraum für Kleingruppen bis zu vier Schülern und für Sprachtherapie, DAZ-Angebote, inklusive einer Fachbibliothek mit sonderpädagogischen Materialien

Materielle Ressourcen
In den Klassen befinden sich individuelle Lernmaterialien für die Schüler und Schülerinnen. Jedes Jahr werden notwendige Bedarfe an die Schulleitung weitergeleitet und fließen in die Haushaltskonferenzen mit ein.

Fördermaßnahmen und Übergänge

Erkennen von Förderbedarfen und -maßnahmen in den Klassen 1 bis 4

Alle folgenden Informationen fließen neben den Einschätzungen der Lehrkräfte mit in die Fachkonferenz „Runder Tisch Fördern“ ein:

  • Die Cito Sprachstanderhebung findet im Jahr vor der Einschulung und ggf. im ersten Schuljahr statt.
  • Intensive Gespräche mit den abgebenden Kitas und dem schulärztlichen Dienst ergeben erste Hinweise auf mögliche Förderbedarfe. Es folgen in der Regel dann die ersten Elterngespräche und sonderpädagogischen Feststellungsverfahren (für den Bereich W und E zur Einschulung und zur Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs LSV im Übergang 4-5).
  • Beobachtungen in den Schulprojekttagen und Hospitationen in den Kitas durch die betroffenen Lehrkräfte erfolgen.
  • Förderdiagnostische Verfahren: In den ersten vier Wochen findet unter der Leitung der LSV-Lehrkraft mit den KollegInnen der 1. Klassen die MIROLA-Schulanfangsbeobachtung statt. Bei Bedarf kommen die DES- und KABC-Testreihen dazu.
  • Ende der 1. Klasse folgt die im Klassenverband durchgeführte diagnostische Bilderleiste als Diagnosehilfe bei der Vergabe der Plätze in einem der Bremer Lese-Intensivkurse (BLIK).
  • Im zweiten Schuljahr wird die diagnostische Bilderleiste weitergeführt. Am Ende der 2. Klasse erfolgt die Durchführung des Bremer Lese – und Rechtschreibtests zur Erfassung von Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten. Bei Bedarf werden unterschiedliche DRT durchgeführt.- Diagnostischer Rechtschreibtests
  • Im Bereich der Mathematik werden nach Anforderung Diagnoseverfahren individuell eingesetzt. Überprüfung auf Rechenschwäche/Dyskalkulie findet durch das ReBUZ statt. Absprachen für notwenige Fördermaßnahmen erfolgen.

(Je nach Ergebnis der Überprüfungen in den beiden Bereichen Lese-Rechtschreibung und Mathematik kann ein Nachteilsausgleich oder eine Notenbefreiung nach den jeweiligen Parametern gewährt werden.)

Folgende Maßnahmen werden zur allgemeinen Förderung im Unterricht durchgeführt:

  • Partner- und Gruppenarbeit im Unterricht (stärkere Schüler unterstützen schwächere)
  • Einsatz von differenzierten Materialien (Arbeitsblätter mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden Hilfsangebote, Zusatz-, Schnüffel- und Knobelaufgaben)
  • Wochenplanarbeit (qualitative und quantitative Differenzierung)
  • Stationsarbeit (Berücksichtigung verschiedener Lerngruppen)
  • Materialien mit Selbstkontrolle (Förderung der Eigenverantwortung und Selbstständigkeit der Kinder, ermöglicht der Lehrkraft eine bessere Betreuung)
  • Einsatz des Computers (z. B. für die „Lernwerkstatt“)

Die allgemeine Förderung ermöglicht es allen Kindern, im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts (im Klassenverband) entsprechend ihrer jeweiligen Fähigkeiten und Voraussetzungen zu arbeiten. Die lernschwächeren Kinder erhalten spezielle Lernangebote, die auch ihnen Erfolgserlebnisse verschaffen, ihre Motivation erhalten und steigern. Lernstärkere Kinder erhalten anspruchsvollere Aufgaben. Alle Schülerinnen und Schüler werden durch Arbeitsgemeinschaften in Anlehnung an die Schulprofile, projektorientierten Unterricht und Wettbewerbe unterstützt.

Übergänge
Zur Ermittlung der Förderbedarfes für die weiterführenden Schulen beim Übergang von der Klasse 4 nach 5 werden diejenigen Schüler, die präventiv gefördert wurden oder aber im Bereich Lernen, Sprache und Verhalten sowie im Grenzbereich W und E am Ende der Klasse 3 bzw. zu Beginn der Klasse 4 einen anerkanntem Förderstatus besaßen, noch einmal überprüft. Die Gutachten werden an die Schulaufsicht weitergeleitet, die den Kindern die Plätze an den weiterführenden Schulen zuteilt.
Andere Förderbedarfe der Schüler und Schülerinnen werden den weiterführenden Schulen mittels Protokollbögen bzw. in Übergangsgesprächen mitgeteilt. Sie werden je nach den Leistungsbewertungsparametern in den Zeugnissen vermerkt.

Diagnostik/Förderplanung
Die Förderplanung und Durchführung erfolgt in den jeweiligen Klassenteams, bzw. Klassenlehrkräften mit den sonderpädagogischen Lehrkräften/FörderlehrerInnen. Halbjährlich finden die Förderplanungen im Bereich Wahrnehmung und Entwicklung mit dem IFDE sowie in dem Bereich LSV mit dem Verfahren „Förderplanung im Team“ und anderen statt. Hier wird über das Einsetzen weiterer diagnostischer Verfahren beraten, um individuelle Förderpläne zu entwickeln und umzusetzen.

Krisenmanagement
Für Notfälle steht der Ordner für Notfallpläne zur Verfügung. Die Schulleitung ist in allen Krisenbelangen zu informieren. Diese leitet je nach Notlage die Informationen an das Amt oder das REBUZ weiter. Die Grundschule Grolland nimmt regelmäßig an den „Schups“-Sitzungen im Stadtteil teil. Die Zusammenarbeit mit dem Amt für soziale Dienste ist gegeben. Die CasemanagerInnen werden bei Kindern in schwierigen Lebenslagen in Abstimmung mit den Eltern einbezogen. Im Rahmen von Fallkonferenzen werden gemeinsam Lösungen erarbeitet und umgesetzt.

Zusammenarbeit

ReBuZ und außerschulische Beratungsstellen
Bei Bedarf finden zudem in Absprache mit den Eltern und KollegInnen außerschulische Beratungen durch die Mitarbeiterinnen des ReBuZ Süd (Mathematik, LRS, Schulpsychologen, SCHUPS u. a.), den schulärztlichen Dienst, die Beratungsstellen der Förderzentren (Sehen, Hören, Motorik), die Leitung der BLIK-Kurse sowie das Amt für Soziale Dienste statt.
Zudem kooperiert die Schule mit einer Ergotherapeutin und zwei Krankengymnastinnen, die einzelne Schülerinnen und Schüler auf Rezept in der Grundschule Grolland fördern.

Zusammenarbeit mit Tagesgruppen und Horteinrichtungen
Die Grundschule Grolland arbeitet jeweils mit den Horteinrichtungen der Kinder zusammen. Besondere Nähe besteht zur Kinder- und Familienzentrum Grolland, die zwei Hortgruppen im Gebäude der Grundschule betreut. Die Zusammenarbeit mit den Horten umfasst die abgestimmte Förderung der Kinder und die Elternarbeit.

Elternarbeit
Zweimal im Jahr finden Elternsprechtage statt, an denen die Förderpläne vorgestellt werden – bei Bedarf mit Hortmitarbeiterinnen. Ggf. werden auch FamilienhelferInnen nach Rücksprache mit den Eltern mit eingeladen.

Gremienarbeit
Die Grundschule Grolland legt Wert darauf, dass in jedem Klassenverband mit behinderten Kindern auch ein Elternteil eines behinderten Kindes als Elternsprecher gewählt wird. Diese arbeiten bei Bedarf auch mit der Schulelternsprecherin zusammen.